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Allgemeine Fragen

Öffentlich·23 Mitglieder

Theodor Sostaric
Theodor Sostaric

Augen-OP bei Demenz

Meine Lebensgefährtin soll wegen einer Augen-OP ins Krankenhaus. Aufgrund ihrer Demenzerkrankung versteht sie nicht, was gemacht werden soll. Was muss ich jetzt tun?

35 Ansichten
Uta
Apr 20

Zusatz zu Kommentar von firesale 84:


Hat Deine Lebensgefährtin vor ihrer Erkrankung eine Vorsorgevollmacht für Dich erstellt, in der die Gesundheitssorge mit geregelt ist. Dann benötigst Deine Lebensgefährtin keine Betreuung, Du kannst mit der Vollmacht entscheiden. Aber auch bei bestehender Vollmacht musst Du dich evtl. an das Betreuungsgerichts wenden.


Wie firesale schreibt, musst Du dir die gewählte Maßnahme Zustimmung oder Ablehnung der OP genehmigen lassen, wenn es um einen schwerwiegenden Eingriff geht oder die Folgen der OP oder der Nichtzustimmung zur OP groß sein können (z.B. drohende Erblindung, oder Verlust des Auges).


Liegt keine Vorsorgevollmacht und keine gerichtliche Betreuung vor, muss eine gerichtliche Betreuung angeregt werden, dass kannst Du mit Hilfe der Betreuungsbehörde oder einem Betreuungsverein machen. Die Formulare findest Du auf den Seiten der Gerichte. Soll die OP sehr bald gemacht werden, kann ein Schnellverfahren (eine sog. einstweilige Anordnung der Betreuung) beantragt werden.



Lucy1986Lucy1986

Organisieren

Hallo zusammen,


ich bin seit Kurzem ehrenamtlicher Betreuer und habe noch ein paar Unsicherheiten im Alltag. Vielleicht hat hier jemand schon mehr Erfahrung:


Wie organisiert ihr am besten den Überblick über Termine, Schriftverkehr und Finanzen eurer betreuten Person?


Gerade merke ich, dass schnell viele Unterlagen zusammenkommen (Briefe von Behörden, Rechnungen usw.), und ich möchte nichts Wichtiges übersehen oder falsch machen.


Habt ihr Tipps oder vielleicht auch einfache Systeme, die sich bewährt haben?


Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung!

38 Ansichten
Uta
Apr 15

https://www.betreuer-im-netz.de/post/die-ersten-schritte-nach-der-betreuungsübernahme


Hallo, unter dem Link findest Du unsere Empfehlungen zur Organisation der Betreuung, insbesondere zur Aktenführung, der Sortierung und Ablage der Unterlagen usw. Vielleicht sind diese Empfehlungen oder Teile davon für Dich hilfreich. Wenn Du für den Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellt wurdest, empfehlen wir insbesondere einen gesonderten Vermögensordner anzulegen, in dem die Belege zu den einzelnen Ein- und Ausgängen zu den Kontoauszügen einsortiert werden und zugleich eine Bargeldliste zu führen, wenn du Geld an die betreute Person oder Dritte auszahlst, in der die Personen für den Erhalt unterschreiben. Eine andere Empfehlung ist auch, im Hauptordner Unterteilungen zu den einzelnen Aufgabenkreisen und zu persönlichen Unterlagen, wie z.B. Geburtsurkunden, Scheidungsurkunden, Patientenverfügung usw. zu machen.

frank.spade
frank.spade

Qualität von Vorsorgevorlagen für die letzte Lebensphase

Gibt es Interesse sich über die Qualität von Vorlagen für die Erstellung von Patientenverfügungen und Vollmachten auszutauschen?

56 Ansichten
Lucy1986
Apr 12

Welche Vorlagen verwenden Sie aktuell bzw. welche Vorlage würden Sie empfehlen?

Bahar23Bahar23

Kassenzettel sammeln

Hi,

ich habe die Vermögensvorsorge für meinen Betreuten. Muss ich dabei wirklich alle Kassenzettel sammeln?

Wie schaut es aus wenn der Betreute selber Geld abhebt/ausgibt?


59 Ansichten
Uta
Mar 16

Hallo, zu den Kontobewegungen oder Barzahlungen, die Sie im Rahmen der Vermögenssorge durchführen, sollten Sie die jeweiligen Belege sammeln und den jeweiligen Buchungen beifügen. Barauszahlungen an die betreute Person oder Dritte sollten Sie sich entweder quittieren oder auf einer Barauszahlungsliste unterschreiben lassen.


Bei wiederkehrenden Buchungen wie z.B. Rentenzahlung als Eingang oder Mietzahlung als Ausgang reicht natürlich ein Beleg am Anfang der Betreuungsaufnahme bis zur Änderung des Betrages aus. Für die geänderte Buchung ist dann wieder der Beleg einmalig bis zur erneuten Änderung beizufügen.


Auch als sog. befreiter Betreuer, der von der jährlichen Rechnungslegungspflicht befreit ist, könnten Sie spätestens bei Ende der Betreuung in die Notlage kommen, dass Sie die Buchungen nicht belegen können.


Ist die betreute Person geschäftsfähig, können Sie ihr zur Vermeidung dieser Probleme die Übersicht mit allen Belegen einmal im Jahr zur Durchsicht vorlegen und sie unterschreiben lassen, dann sind spätere Zweifel ausgeschlossen.


Sofern die betreute Person ihr Vermögen oder Teile des Vermögens (z.B. Taschengeldkonto) selbst verwaltet, sollten Sie sich eine sog. Selbstverwaltungserklärung unterschreiben lassen. In dieser muss der Zeitraum der Selbstverwaltung und die Art der Selbstverwaltung (Girokonto mit Kontonummer, Sparbuch mit Nummer, alle Einnahmen und Ausgaben oder nur teilweise Selbstverwaltung mit Buchungen etc.) aufgeführt werden. Die dazu gehörenden Belege müssen Sie dann nicht sammeln.

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