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Unterstützung im Arbeitsleben: Der Integrationsfachdienst (IFD) in Brandenburg

  • 6. Dez. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 2. Jan.

Der Integrationsfachdienst (IFD) unterstützt Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg bei der Teilhabe am Arbeitsleben. Er arbeitet im Auftrag des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)sowie der Rehabilitationsträger und ist landesweit mit einem flächendeckenden Beratungsangebot vertreten.


Ziel des IFD ist es, Arbeitsplätze zu sichern, berufliche Perspektiven zu erhalten oder neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen.


Für wen ist der Integrationsfachdienst da?


Der IFD richtet sich an Menschen mit Schwerbehinderung (Grad der Behinderung ab 50), aber auch an Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, selbst wenn noch kein Schwerbehindertenausweis vorliegt.


Darüber hinaus berät und unterstützt der IFD auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Personalvertretungen sowie betriebliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.


Welche Unterstützung bietet der IFD?


Der Integrationsfachdienst berät, begleitet und unterstützt unter anderem:


  • bei behinderungsbedingten Leistungsproblemen am Arbeitsplatz,

  • bei Konflikten, Krisensituationen und Betriebsgesprächen,

  • bei Umsetzungen oder Veränderungen im Betrieb,

  • im Umgang mit Behörden und Ämtern,

  • bei drohenden oder laufenden Kündigungsverfahren,

  • zu Kündigungsschutzregelungen für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen,

  • zu Förderleistungen des Integrationsamtes,

  • bei der Beantragung von Sozialleistungen (z. B. Grad der Behinderung, Gleichstellung, Reha-Verfahren),

  • sowie bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz, sofern eine Beauftragung durch den zuständigen Rehabilitationsträger vorliegt.


Spezialisierte Unterstützung bei Sinnesbehinderungen


Für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen stehen beim IFD speziell geschulte Fachkräfte zur Verfügung.


Fachdienst für blinde und sehbehinderte Menschen


Dieser berät zusätzlich:


  • zur Ausstattung mit behinderungsspezifischen technischen Hilfsmitteln am Arbeitsplatz,

  • zu Fragen der Mobilität und Kommunikation.


Fachdienst für hörbehinderte Menschen


Dieser unterstützt:


  • schwerhörige, ertaubte und gehörlose Menschen,

  • bei der Arbeitsplatzausstattung mit geeigneten Hilfsmitteln,

  • alle Mitarbeitenden verfügen über Gebärdensprachkompetenz.


Ein wichtiger Baustein für berufliche Teilhabe


Der Integrationsfachdienst ist ein zentrales Unterstützungsangebot, um Menschen mit Behinderungen eine dauerhafte und selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und Arbeitsverhältnisse nachhaltig zu sichern.


Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Integrationsfachdienst Brandenburg finden Sie hier: https://www.ifd-brandenburg.de

 
 
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