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Bin ich bei der Betreuertätigkeit gegen Schäden versichert?

  • 25. Dez. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Dez. 2025


Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen

  • Haftpflichtschäden, die durch die betreute Person verursacht werden, und

  • Schäden, die ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Zusammenhang mit ihrer Betreuertätigkeit erleiden oder verursachen.

 

Haftung der Betreuerinnen und Betreuer


Für schuldhafte Pflichtverletzungen (vorsätzlich oder fahrlässig) haften rechtliche Betreuerinnen und Betreuer der betreuten Person gegenüber (§ 1826 BGB). Zur Absicherung dieses Risikos kann eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Kosten für eine angemessene Haftpflichtversicherung zählen zu den ersatzfähigen Aufwendungen im Rahmen der Betreuung.


Landessammelvertrag Haftpflichtversicherung (Brandenburg)


Das Land Brandenburg hat zum 01.01.2025 einen Landessammelvertrag zur Haftpflichtversicherung für gerichtlich bestellte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer abgeschlossen.


Versichert sind Personen-, Sach- und sogenannte „echte“ Vermögensschäden, die während und aufgrund der Betreuertätigkeit entstehen.


Die Versicherungssummen betragen:

  • bis zu 2.000.000 Euro pauschal pro Jahr für Personen- und/oder Sachschäden,

  • bis zu 50.000 Euro pro Jahr für Vermögensschäden.


Nähere Einzelheiten sowie die erforderlichen Formulare sind dem Merkblatt 155 zum Haftpflichtversicherungsschutz für ehrenamtliche Betreuende sowie dem entsprechenden Infobrief zur Haftpflichtversicherung zu entnehmen.

 

Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt


Zusätzlich besteht für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10a SGB VII sind ehrenamtlich Tätige bei der Ausübung ihres Ehrenamtes unfallversichert (Unfallkassen bzw. Berufsgenossenschaften).


Der Versicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Betreuung zusammenhängen, insbesondere:


  • Besuche bei der betreuten Person,

  • Gespräche und Besprechungen,

  • Fort- und Weiterbildungen,

  • die jeweils erforderlichen Hin- und Rückwege.


Dieser Versicherungsschutz ist beitragsfrei, erstreckt sich jedoch nicht auf Sach- oder Vermögensschäden.


Kommt es zu einem Unfall im Zusammenhang mit der Betreuertätigkeit, ist dies der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt unbedingt mitzuteilen. Diese oder dieser informiert den zuständigen Unfallversicherungsträger und rechnet die Leistungen direkt mit diesem ab.

 

Weitere Versicherungsangebote des Landes Brandenburg


Darüber hinaus hat das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg (MGS) einen Landessammelvertrag für Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt mit der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH abgeschlossen. Weitere Informationen sind auf der Website des MGS unter dem Stichwort Sicherheit für bürgerschaftlich Engagierte zu finden.



 
 
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