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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung – Leitfaden 2023 für Brandenburg

  • 5. Dez. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Dez. 2025

Sich frühzeitig mit der eigenen rechtlichen Vorsorge auseinanderzusetzen, ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der persönlichen Selbstbestimmung. Der Vorsorgeleitfaden 2023 des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg bietet hierzu eine verständliche und praxisnahe Orientierung.


Er richtet sich an Menschen, die für den Fall vorsorgen möchten, dass sie ihre rechtlichen oder medizinischen Angelegenheiten infolge von Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr selbst regeln können. Ebenso ist der Leitfaden eine wertvolle Informationsquelle für Angehörige sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.


Der Leitfaden erläutert anschaulich, warum Vorsorge notwendig ist und welche rechtlichen Folgen es haben kann, wenn keine eigenen Regelungen getroffen wurden. Ohne Vorsorgedokumente kann es erforderlich werden, dass ein Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichtet. Auch wenn diese dem Schutz der betroffenen Person dient, entscheidet dann ein Gericht über die Auswahl der Betreuerin oder des Betreuers und über die Aufgabenbereiche. Durch vorsorgende Erklärungen kann dieser Situation bewusst vorgebeugt werden.


Zentrales Element des Leitfadens ist die Darstellung der drei wichtigsten Vorsorgeinstrumente: der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person des Vertrauens bestimmt werden, die im Bedarfsfall rechtsverbindlich handeln darf – ohne gerichtliches Verfahren. Die Betreuungsverfügung greift dann, wenn trotz Vorsorge eine Betreuung notwendig wird, und gibt dem Gericht verbindliche Hinweise, wer als Betreuerin oder Betreuer bestellt werden soll oder ausdrücklich nicht gewünscht ist. Die Patientenverfügung ermöglicht es, medizinische Behandlungswünsche und -grenzen verbindlich festzulegen, wenn eine eigene Einwilligung nicht mehr möglich ist.


Der Vorsorgeleitfaden informiert nicht nur über die inhaltliche Gestaltung dieser Dokumente, sondern auch über formale Anforderungen wie Schriftform, Beglaubigung oder notarielle Beurkundung. Zudem enthält er praktische Hinweise zur sicheren Aufbewahrung der Vorsorgedokumente und dazu, wie gewährleistet werden kann, dass diese im Ernstfall bekannt sind und berücksichtigt werden.


Vorsorge ist kein Ausdruck von Misstrauen, sondern von Verantwortung – gegenüber sich selbst und den eigenen Angehörigen.


Der Vorsorgeleitfaden 2023 eignet sich daher sowohl für Menschen, die erstmals über Vorsorge nachdenken, als auch für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die betreute Personen bei entsprechenden Fragen unterstützen. Er kann als Grundlage für Gespräche mit Angehörigen, Betreuungsvereinen, Notarinnen und Notaren oder Beratungsstellen dienen.



 
 
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