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Dokumente: Alles rund um Formulare & Anträge

Öffentlich·10 Mitglieder

HeinzHeinz

Originale mitschicken oder Kopien ausreichend?

Ich bereite gerade einige Unterlagen für einen Antrag vor und bin etwas unsicher.


Wenn Nachweise wie Rentenbescheide, Kontoauszüge oder Versicherungsunterlagen verlangt werden, schickt ihr grundsätzlich nur Kopien oder müssen bestimmte Dokumente im Original eingereicht werden?


Ich möchte vermeiden, wichtige Originale aus der Hand zu geben, falls das gar nicht nötig ist. Wie macht ihr das in der Praxis?

11 Ansichten
Uta
Jul 22

Hallo,


Originale von Unterlagen würde ich generell nicht aus der Hand geben.


Wenn ich Originale von Unterlagen der betreuten Person habe, wie z.B. eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil o.ä., mache ich nur eine Kopie oder einen Scan für die Akten, von der dann eine weitere Kopie oder einen Ausdruck weiterleiten kann. Ich gebe das Original dann der betreuten Person wieder zurück, außer ich habe Angst, dass die Unterlagen dort verloren gehen. Auch eigene Unterlagen übersende ich im Original nicht, sondern nur als Kopie.


Solltest du aber im Ausnahmefall tatsächlich ein Original vorlegen müssen, wirst du bestimmt eine extra Anforderung dazu bekommen.


Im Normalfall reicht es aus, Kopien der angeforderten Unterlagen z.B. des Betreuerbeschlusses oder des Betreuerausweises, der Geburtsurkunde der betreuten Person usw. mitzuschicken. Viele Behörden, Versicherungen u.a. akzeptieren inzwischen sogar, dass Anträge zusammen mit den Unterlagen nur online bzw. per Mail versandt werden. Dann bleiben die Unterlagen sowieso bei dir.


Wenn du im Ausnahmefall dazu aufgefordert wirst, Originale vorzulegen, z.B. für die Eintragung als rechtlicher Betreuer in das Konto der betreuten Person, wird das im Rahmen eines persönlichen Termins, z.B. bei der Bank oder bei der Post bei einem Post-Ident-Verfahren erfolgen. Dann erhältst du das Original nach der Einsichtnahme und ggf. Anfertigung einer Kopie aber sofort wieder zurück.


Auch bei der Anforderung von Kontoauszügen reicht es im Normalfall aus, Ausdrucke aus dem Online-Banking vorzulegen.


Nur beim Abschlussbericht an das Betreuungsgericht bei einem Betreuerwechsel oder beim Jahresbericht als nicht befreiter ehrenamtlicher Betreuer müssen die Kontoauszüge im Original eingereicht werden.

TheoTheo

Hat jemand eine Vorlage für eine Vermögensübersicht?

Moin zusammen,


ich sitze gerade an meinen ersten Unterlagen für das Betreuungsgericht und bin etwas unsicher. Ich soll eine Vermögensübersicht erstellen, aber ich frage mich, wie detailliert die sein muss.


Reicht es, wenn ich Konten, Einkommen und größere Ausgaben aufführe, oder sollten auch Dinge wie Hausrat, Versicherungen oder kleinere Sparverträge mit aufgenommen werden?


Mich würde interessieren, ob ihr euch dafür eine eigene Vorlage erstellt habt oder ob es Formulare gibt, die sich in der Praxis bewährt haben.


Ich möchte die Unterlagen möglichst gleich beim ersten Mal vollständig einreichen und unnötige Rückfragen vermeiden.


Vielen Dank schon einmal!

7 Ansichten
Uta
Jul 09

Hallo Theo,


ja, es gibt Formulare, die gut zu nutzen sind. Ich habe dazu aber noch eine Rückfrage.


Wenn Du die Betreuung neu übernommen hast, sollst Du dann eine Vermögensübersicht an das Gericht schicken oder ein Vermögensverzeichnis.


Ich frage, weil in der Regel zusammen mit dem Anfangsbericht ein Vermögensverzeichnis abgefordert wird. Dieses muss so ausführlich sein, wie es Dir zu dem Zeitpunkt möglich ist, denn auf die Weise will sich das Gericht einen möglichst umfassende Übersicht über die finanzielle Verhältnisse der betreuten Person verschaffen. Es ist schade, wenn Dir das Gericht kein Formular mit übersandt hat. Du kannst es dort noch anfordern, ansonsten kannst Du die Formulare nutzen, die ich Dir verlinkt habe. Oder Du schaust auf der Plattform in den Arbeitshilfen oder bei den Stichworten nach.


Die Vermögensübersicht wird meinst zusammen mit dem Jahresbericht eingereicht und ist nicht ganz so ausführlich.


In dem Vermögensverzeichnis sind alle Aktiva und Passiva einzutragen und zu belegen, die Dir zu dem Zeitpunkt der Erstellung bekannt sind. Das heißt, nicht nur alle laufende Einnahmen, sondern auch andere geldwerte Vorteile wie z.B. Miteigentumsanteile an Grundstücken, Fondsanteile, Lebensversicherungen, Mietkaution, Anteile an Erbengemeinschaften, Sparverträge, Genossenschaftsanteile. Dazu gehören auch Schmuck, Hausratsgegenstände, Autos, Sammlungen von Kunstgegenständen, Münzen usw., wenn sie einen Wert darstellen. Du kannst die Werte schätzen, wenn Du aber den Eindruck hast, die Dinge könnten wertvoller sein, solltest Du Fachpersonen befragen. Sind es keine wertvollen Dinge, reicht z.B. ein Hinweis wie z.B.: Wohnungseinrichtung im Rahmen bescheidener Lebensführung oder Modeschmuck.


Es sind auch alle Passiva, also z.B. Unterhaltsverpflichtung, Schulden o.ä. anzugeben.


Bei der späteren Vermögensübersicht wird auf der Basis des vorher mitgeteilten Verzeichnisses eine Aktualisierung der Finanzlage zum neuen Zeitpunkt mitgeteilt.


Zu allen Einträgen solltest Du Unterlagen zum Nachweis beigefügen.

Links:

F_285__ Vermögensverzeichnis 1_2023.4275189.pdf

F_294_Betreuerbericht_mit_Vermögensübersicht_Stand_02_26.pdf

BTV-TK e.V. - Vermögensübersicht Formular ab 1.1.2023



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15. April 2026 · hat die Beschreibung der Gruppe aktualisiert.

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