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Dokumente: Alles rund um Formulare & Anträge

Öffentlich·10 Mitglieder

HeinzHeinz

Originale mitschicken oder Kopien ausreichend?

Ich bereite gerade einige Unterlagen für einen Antrag vor und bin etwas unsicher.


Wenn Nachweise wie Rentenbescheide, Kontoauszüge oder Versicherungsunterlagen verlangt werden, schickt ihr grundsätzlich nur Kopien oder müssen bestimmte Dokumente im Original eingereicht werden?


Ich möchte vermeiden, wichtige Originale aus der Hand zu geben, falls das gar nicht nötig ist. Wie macht ihr das in der Praxis?

11 Ansichten
Uta
Jul 22

Hallo,


Originale von Unterlagen würde ich generell nicht aus der Hand geben.


Wenn ich Originale von Unterlagen der betreuten Person habe, wie z.B. eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil o.ä., mache ich nur eine Kopie oder einen Scan für die Akten, von der dann eine weitere Kopie oder einen Ausdruck weiterleiten kann. Ich gebe das Original dann der betreuten Person wieder zurück, außer ich habe Angst, dass die Unterlagen dort verloren gehen. Auch eigene Unterlagen übersende ich im Original nicht, sondern nur als Kopie.


Solltest du aber im Ausnahmefall tatsächlich ein Original vorlegen müssen, wirst du bestimmt eine extra Anforderung dazu bekommen.


Im Normalfall reicht es aus, Kopien der angeforderten Unterlagen z.B. des Betreuerbeschlusses oder des Betreuerausweises, der Geburtsurkunde der betreuten Person usw. mitzuschicken. Viele Behörden, Versicherungen u.a. akzeptieren inzwischen sogar, dass Anträge zusammen mit den Unterlagen nur online bzw. per Mail versandt werden. Dann bleiben die Unterlagen sowieso bei dir.


Wenn du im Ausnahmefall dazu aufgefordert wirst, Originale vorzulegen, z.B. für die Eintragung als rechtlicher Betreuer in das Konto der betreuten Person, wird das im Rahmen eines persönlichen Termins, z.B. bei der Bank oder bei der Post bei einem Post-Ident-Verfahren erfolgen. Dann erhältst du das Original nach der Einsichtnahme und ggf. Anfertigung einer Kopie aber sofort wieder zurück.


Auch bei der Anforderung von Kontoauszügen reicht es im Normalfall aus, Ausdrucke aus dem Online-Banking vorzulegen.


Nur beim Abschlussbericht an das Betreuungsgericht bei einem Betreuerwechsel oder beim Jahresbericht als nicht befreiter ehrenamtlicher Betreuer müssen die Kontoauszüge im Original eingereicht werden.

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