Mein Sohn ist wegen seiner Erkrankung seit 2024 immer wieder länger krank gewesen. Er erhält Bürgergeld. Der Mitarbeiter des Jobcenter hat ihm nun gesagt, dass die Reform des Bürgergeldes für meinen Sohn Auswirkungen hat. Er soll deshalb schnell einen Rentenantrag stellen, Wisst ihr was dazu? Muss mein Sohn den Antrag stellen, was passiert, wenn er das nicht macht?
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Hallo,
wenn Dein Sohn diesen Rat erhalten hat, sollte er ihm nachkommen, damit ihm kein Vorwurf der fehlenden Mitwirkung gemacht werden kann und verhindert wird, dass ihm wegen Untätigkeit berechtigt, die Leistungen eingestellt werden.
Die Auswirkungen, die der Mitarbeiter des Jobcenters meint, sind u.a. Folgende:
Durch die Reform des Bürgergeldes ab 01.07.2026 ist eine Verschärfung der Mitwirkungspflichten und eine konsequentere Überleitung in die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) vorgesehen.
Liegen bei einer betroffenen Person Anzeichen für eine dauerhafte Erwerbsminderung vor, wie z.B. wiederholte Krankheiten, abgelehnte Arbeitsangebote aus gesundheitlichen Gründen oder entsprechende Reha-Empfehlungen, muss diese Person ab dem 01.07.2026 schneller mit einem Aufforderungsbescheid zur Stellung eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) rechnen. Diese Aufforderung ist in der Regel mit der Androhung einer kompletten Leistungseinstellung verbunden.
Das Jobcenter kann Deinen Sohn nicht dazu zwingen, selbst den Antrag zu stellen, allerdings kann es bei Nichtreaktion Deines Sohnes auf eine schriftliche Aufforderung, die mit detaillierten Gründen versehen ist, Sanktionen bis zur kompletten Leistungseinstellung androhen. Das Jobcenter kann auch selbst den Antrag auf Verrentung Deines Sohnes stellen. Und diese Möglichkeit zur Antragstellung durch das Jobcenter bringt eine besondere Gefahr mit sich.
Wenn Dein Sohn dann im weiteren Verfahren nicht mitwirkt, z.B. weil er keine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) haben will, besteht die Gefahr, dass er sich nicht mehr erfolgreich gegen eine Leistungseinstellung wehren kann.
Wenn er dagegen den Antrag selbst stellt, hat das Jobcenter keine gesetzliche Grundlage dafür, bei einer späteren Ablehnung des Rentenversicherungsträgers Sanktionen vornehmen zu können. Tut es das trotzdem, kann Dein Sohn erfolgreich beim Sozialgericht dagegen vorgehen.
Wird der Antrag auf EM-Rente dann abgelehnt, weil z.B. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, aber die medizinischen Gründe festgestellt wurden, besteht der Anspruch auf Grundsicherung beim Sozialamt. Mit dem Ablehnungsbescheid der Rentenversicherung sollte Dein Sohn einen formlosen Antrag auf Grundsicherung stellen, die Leistungen des Jobcenters laufen bis zur Klärung durch das Sozialamt weiter.
Sollte wegen einer Restleistungsfähigkeit von 3-6 Stunden eine teilweise EM-Rente bewilligt werden, fallen die Bürgergeldleistungen nicht automatisch weg, das Jobcenter bleibt weiter zuständig. Die Rente wird als Einkommen angerechnet und soweit der Bedarf Deines Sohnes nicht gedeckt ist, erhielte Dein Sohn ergänzendes Bürgergeld.