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Fragen rund um Gerichte, Ämter und Behörden

Öffentlich·7 Mitglieder

GiselaGisela

Welche Behördengänge muss ich als neuer ehrenamtlicher Betreuer eigentlich zuerst erledigen?

Hallo zusammen,


ich wurde vor Kurzem zum ehrenamtlichen Betreuer bestellt und bin gerade etwas unsicher, wie ich am besten starte.


Welche Ämter oder Behörden sollte ich nach der Bestellung als Erstes kontaktieren? Muss ich mich beispielsweise bei der Bank, der Rentenversicherung, der Krankenkasse oder dem Sozialamt selbst melden, oder werden diese Stellen automatisch informiert?


Gibt es eine sinnvolle Reihenfolge, damit ich nichts Wichtiges vergesse? Ich möchte vermeiden, dass Fristen verstreichen oder Leistungen unterbrochen werden.


Wie seid ihr bei eurer ersten Betreuung vorgegangen und welche Erfahrungen habt ihr gemacht?


Vielen Dank für eure Tipps!

6 Ansichten
Uta
07. Juli

Hallo,


leider werden die Behörden, Banken und andere Stellen nicht über die eingerichtete Betreuung unterrichtet.


Nur wenn die Einrichtung der Betreuung durch eine der Stellen, z.B. der Bank, demHeim oder dem Sozialamt angeregt wurde, haben sie ja überhaupt Kenntnis davon und erhalten auf Nachfrage die Antwort des Gerichts, dass eine Betreuung eingerichtet wurde.


Das heißt Du musst durch das Gespräch mit der betreuten Person und einem Einblick in die Unterlagen der betreuten Person versuchen herauszubekommen, bei wem Du Dich melden und die Betreuung anzeigen musst. Oft lohnt sich auch ein Blick auf vorhandene Kontoauszüge, da Du dann siehst, woher Gelder kommen (Rente, Sozialhilfe, Agentur für Arbeit) und an wen Gelder rausgehen (Miete, Versicherungen, Telefonverträge usw.). Diese Stellen sind dann zu dem Aktenzeichen anzuschreiben und die Betreuung mitzuteilen. Bei der Bank musst Du meistens einen Termin abmachen und Dich dann als Betreuerin eintragen lassen.


Vielleicht sind die Tipps, die hier auf der Plattform in dem Bereich Informationen unter A-Z, "Erste Schritte nach Betreuungsübernahme" und in den Arbeitshilfen für die ehrenamtliche rechtliche Betreuung im Land Brandenburg zu finden sind, für Dich auch hilfreich, insbesondere die Nutzung der Formulare ab Seite 65 (Stammblatt, Fristenplan und Haushaltsplan), um keine Fristen zu verpassen.


Zur besseren Organisation kann auch die Eintragung der Fristen in einem eigenen Kalender - auch im PC - mit automatischer Erinnerung ca. 1 - 2 Wochen vor Ablauf der Frist, bei Verlängerungsanträgen für Behörden ca. 6-8 Wochen vor Ablauf des Leistungszeitraums hilfreich sein.

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