Verbesserung der Situation von SED-Opfern – Neuregelungen
- 5. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Situation von SED-Opfern sind wichtige Neuregelungen in Kraft getreten, die zu spürbaren Verbesserungen für Betroffene führen.
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollten prüfen, ob für die betreute Person eine (erneute) Antragstellungerforderlich ist. Sofern bereits eine Opferrente bezogen wird, sollte kontrolliert werden, ob die vorgesehenen Anpassungen korrekt umgesetzt wurden.
Wichtige Änderungen im Überblick
Erleichterte Anerkennung von Gesundheitsschäden:
Bestimmte Erkrankungen werden künftig automatisch als Folge politischer Verfolgung anerkannt. Dadurch soll das Verfahren für Betroffene vereinfacht und beschleunigt werden.
Erhöhung der SED-Opferrente:
Die monatliche Opferrente wurde zum Juli 2025 auf 400 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2026 erfolgt eine jährliche Anpassung.
Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung:
Eine wesentliche Neuerung ist, dass Opferrente und Unterstützungsleistungen künftig unabhängig vom Einkommengewährt werden. Die bisherige Bedürftigkeitsprüfung entfällt.
Neue Möglichkeiten der Rehabilitierung:
Personen, deren Anträge in der Vergangenheit abgelehnt wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen erneut einen Antrag stellen.
Erhöhte Einmalzahlungen:
Opfer von Zwangsaussiedlungen erhalten künftig 7.500 Euro.
Betroffene von sogenannten Zersetzungsmaßnahmen erhalten künftig 1.500 Euro.
Angesichts der erweiterten Leistungen und erleichterten Voraussetzungen empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung möglicher Ansprüche.
Weitere Informationen finden Sie hier.



