Unterbringung aufheben?
Hi,
ich habe eine General- und Vorsorgevollmacht und habe auf ärztlichen Rat hin eine Unterbringung beantragt. Das Gericht hat diese dann auch genehmigt.
Im Beschluss steht, dass die Unterbringung durch mich als Bevollmächtigten genehmigt wurde.
Jetzt frage ich mich:
Kann ich die Unterbringung auch wieder aufheben, wenn sich die Situation ändert?
Und wenn ja, an wen muss ich mich dafür wenden – wieder ans Gericht oder an eine andere Stelle?


Vielen Dank für die Anfrage.
Wenn sich die Situation ändert, sind Sie sogar dazu verpflichtet, die Unterbringung zu beenden.
Sie müssen dann das Krankenhaus oder die Einrichtung, in der sich die betreffende Person befindet, anweisen, die zwangsweise Unterbringung zu beenden. Zugleich müssen Sie sofort das Gericht über die Beendigung der Unterbringung informieren.
Eine Änderung der Situation liegt auch dann vor, wenn die betroffene Person erklärt, freiwillig in der geschlossenen Abteilung/ Unterbringungseinrichtung bleiben zu wollen.