Urlaubsvertretung
Hallo zusammen,
ich habe meinen Sommerurlaub bereits gebucht und werde zu diesem Zeitpunkt schon als ehrenamtlicher Betreuer tätig sein.
Dazu habe ich zwei Fragen:
Muss ich für die Zeit meines Urlaubs eine Vertretung benennen?
Falls ja: erhält die Vertretung für diesen Zeitraum die Vergütung (z. B. für vier Wochen) oder bleibt die Vergütung bei mir?
Muss ich meinen Urlaub bzw. die Abwesenheit dem zuständigen Rechtspfleger mitteilen?
Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen.
Viele Grüße
32 Ansichten


Vielen Dank für Ihre Anfrage:
Zu Frage 1. Wenn der Urlaub oder die Abwesenheit länger als eine Woche dauert, ist eine formelle Vertretung in Form einer gerichtlich bestellten Verhinderungsbetreuung nicht immer notwendig, der Vertreter ist dann aber rechtlich abgesichert.
Keine Vertretung ist notwendig, wenn die betreute Person noch selbst dazu in der Lage ist, wichtige Entscheidungen (z.B. Zustimmung zu ärztlichen Maßnahmen oder Vermögensverfügungen zu treffen.
Haben Sie als ehrenamtliche Betreuerin mit dem Betreuungsverein eine Vereinbarung getroffen, schauen Sie bitte nach. in den meisten Vereinbarungen ist gerade für den Fall der Verhinderung eine Vertretungsregelung durch den Betreuungsverein getroffen.
Sollte die Abwesenheit länger als zwei Wochen dauern und kann die betreute Person sich nicht selbst vertreten und es liegt keine Vereinbarung vor, so müssen Sie mit dem Betreuungsgericht (Rechtspfleger) die Vertretungsregelung besprechen.
zu Frage 2.: Wenn Sie die jährliche Aufwandspauschale als ehrenamtliche Betreuerin geltend machen, wird für die Zeit der Abwesenheit kein Anteil abgezogen. Ein vom Gericht bestellter Verhinderungsbetreuer kann für die Zeit der tatsächlichen Tätigkeit ebenfalls die Pauschale oder einen anteiligen Aufwendungsersatz geltend machen.
Zu Frage 3.: Wir raten dazu, das Betreuungsgericht (Rechtspfleger) immer dann zu informieren, wenn die Abwesenheit länger als eine Woche dauert. Zum Einen muss ggf. besprochen werden, ob die Einsetzung eines Verhinderungsbetreuers notwendig ist und zum Anderen wird dann vermieden, dass in der Zeit Anfragen seitens des Gericht an Sie gestellt werden.