top of page

Allgemeine Fragen

Öffentlich·22 Mitglieder

Bahar23Bahar23

Kassenzettel sammeln

Hi,

ich habe die Vermögensvorsorge für meinen Betreuten. Muss ich dabei wirklich alle Kassenzettel sammeln?

Wie schaut es aus wenn der Betreute selber Geld abhebt/ausgibt?


55 Ansichten
Uta
Mar 16

Hallo, zu den Kontobewegungen oder Barzahlungen, die Sie im Rahmen der Vermögenssorge durchführen, sollten Sie die jeweiligen Belege sammeln und den jeweiligen Buchungen beifügen. Barauszahlungen an die betreute Person oder Dritte sollten Sie sich entweder quittieren oder auf einer Barauszahlungsliste unterschreiben lassen.


Bei wiederkehrenden Buchungen wie z.B. Rentenzahlung als Eingang oder Mietzahlung als Ausgang reicht natürlich ein Beleg am Anfang der Betreuungsaufnahme bis zur Änderung des Betrages aus. Für die geänderte Buchung ist dann wieder der Beleg einmalig bis zur erneuten Änderung beizufügen.


Auch als sog. befreiter Betreuer, der von der jährlichen Rechnungslegungspflicht befreit ist, könnten Sie spätestens bei Ende der Betreuung in die Notlage kommen, dass Sie die Buchungen nicht belegen können.


Ist die betreute Person geschäftsfähig, können Sie ihr zur Vermeidung dieser Probleme die Übersicht mit allen Belegen einmal im Jahr zur Durchsicht vorlegen und sie unterschreiben lassen, dann sind spätere Zweifel ausgeschlossen.


Sofern die betreute Person ihr Vermögen oder Teile des Vermögens (z.B. Taschengeldkonto) selbst verwaltet, sollten Sie sich eine sog. Selbstverwaltungserklärung unterschreiben lassen. In dieser muss der Zeitraum der Selbstverwaltung und die Art der Selbstverwaltung (Girokonto mit Kontonummer, Sparbuch mit Nummer, alle Einnahmen und Ausgaben oder nur teilweise Selbstverwaltung mit Buchungen etc.) aufgeführt werden. Die dazu gehörenden Belege müssen Sie dann nicht sammeln.

bottom of page