Meine Tochter ist schwerbehindert. Ich bin die Betreuerin. Ich habe den Tipp bekommen, einen Behindertenparkausweis zu stellen. Ich habe gehört, es gibt verschiedene Ausweise. Was ist der Unterschied?
29 Ansichten

Meine Tochter ist schwerbehindert. Ich bin die Betreuerin. Ich habe den Tipp bekommen, einen Behindertenparkausweis zu stellen. Ich habe gehört, es gibt verschiedene Ausweise. Was ist der Unterschied?
Die Hautunterschiede liegen darin, ob spezielle öffentliche Behindertenparkplätze benutzt werden dürfen oder nicht und in den unterschiedlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Ausweises.
Der blaue Parkausweis gilt in allen EU-Ländern und berechtigt zum Parken auf öffentlichen Behindertenparkplätzen.
Der orangene Parkausweis gilt nur in Deutschland, hat weniger strenge Voraussetzungen (ins. bei Merkzeichen), berechtigt aber nicht zum Parken auf öffentlichen Behindertenparkplätzen. Er bietet dafür Parkerleichterungen an Parkuhren, in bestimmten Halteverbotsbereichen oder Bewohnerparkplätzen.
Für die Frage, welchen der Parkausweise Deine Tochter erhalten könnte, sind vorhandenen Merkzeichen wichtiger als der Grad der Behinderung. Ein hoher Grad der Behinderung allein reicht nicht aus, um einen Parkausweis zu bekommen. Entscheidend ist meist, ob bestimmte Merkzeichen oder besondere gesundheitliche Voraussetzungen vorliegen.
Einen blauen Parkausweis erhalten in der Regel Menschen mit einem Merkzeichen "aG" oder "Bl" für Blindheit. In bestimmten Fällen auch bei anderen schweren körperlichen Beeinträchtigungen (z. B. beidseitiges Fehlen der Arme oder erhebliche Fehlbildungen an den Händen).
Für den Erhalt eines orangenen Parkausweises müssen teilweise konkrete GdB-Werte und bestimmte genau festgelegte gesundheitliche Erkrankungen vorliegen. Beispiele dazu: Merkzeichen "G" und "B" und Morbus Crohn, Colitis ulceria ab GdB 60, künstlicher Darmausgang und Harnableitung ab GdB 70, GdB 70 für Erkrankungen der unteren Gliedmaßen oder Wirbelsäule und jeweils zusätzlich GdB 50 für Einschränkung Herz- oder Lungenfunktion).
Der Antrag ist meist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder beim Bürgeramt zu stellen. Beizufügen sind Kopien des Schwerbehindertenausweises, des Bescheides und ggf. weitere Nachweise zu den Erkrankungen.