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Allgemeine Fragen

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Moni Dietrich
Moni Dietrich

Pflegestufe

Hallo, für meinen Vater wurde der Pflegegrad von 1 auf 0 runtergestuft obwohl es ihm deutlich schlechter geht. Ich möchte einen Widerspruch schreiben. Reicht es wenn ich diesen formlos Stelle? LG

9 Ansichten
Uta
May 12

Der Widerspruch kann formlos gestellt werden.


Es reicht aus zu schreiben: "Hiermit lege ich gegen den Bescheid der Pflegekasse vom ... Widerspruch ein".


Erfahrungsgemäß ist es günstiger, sich Zeit zu verschaffen und zusätzlich zu schreiben:

"Der Widerspruch wird nach einer Beratung in einem gesonderten Schreiben begründet und ich bitte darum, mir hierfür eine Frist von sechs Wochen, d.h. bis zum ... zu gewähren".

So ist der Bescheid erst einmal nicht rechtswirksam. Dann die Unterschrift entweder vom Vater oder von Dir, wenn der Aufgabenbereich Gesundheitssorge vorliegt. Wenn Du bei der Pflegekasse noch nicht als Betreuerin bekannt bist, noch eine Kopie des Betreuerausweises abgeben.


Den Widerspruch entweder persönlich bei der Krankenkasse abgeben, die leiten es weiter und sich die Übergabe auf einer Kopie mit Stempel und Unterschrift bestätigen zu lassen (oft der preisgünstigste Weg) oder zumindest mit Einwurfeinschreiben per Post übersenden.


Eine gute detaillierte Begründung des Widerspruchs mit Schilderung der tatsächlichen Alltagseinschränkungen, die im Gegensatz zu dem Inhalt im Gutachten stehen, ist erfahrungsgemäß erfolgsversprechender.


Deshalb empfehlen wir, sich dafür Unterstützung zu holen. Wenn möglich, einen Termin bei einer Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, EUTB-Beratungsstelle, Betreuungsvereine etc.) vereinbaren, den Bescheid und das MDK-Gutachten mitnehmen und die Fehleinschätzungen besprechen. Für die Begründung ggf. auch noch eine aktuelle Stellungnahme des Arztes des Vertrauens einholen und beifügen.

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