Ich bin Betreuerin meines Sohnes. Die psychische Erkrankung meines Sohnes hat sich sehr verbessert. Er muss kaum noch ins Krankenhaus. Sein Wunsch ist deshalb, alles wieder selbst machen zu können. Soll oder muss ich jetzt einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellen?
44 Ansichten


Je nachdem, wie fit Dein Sohn ist, würde ich noch damit warten, den Antrag auf Aufhebung der Betreuung einzureichen. Als Betreuerin sollst Du Deinen Sohn ja sowieso nur in den Sachen unterstützen, die er nicht selbst regeln kann.
Wenn er damit einverstanden ist, könntest Du für eine Übergangszeit noch eine Kontrollfunktion wahrnehmen, damit nichts vergessen und Dein Sohn nicht überfordert wird. Deine Kontrolle ist ja nicht böse gemeint, sondern soll ein Stück Sicherheit für ihn sein, falls ihn doch mal eine Krise ausbremst.
Spreche mit ihm ab, welche Anträge oder welche anderen Aktionen von ihm nötig sind, wenn er Angelegenheiten wieder selbst regeln will und welche noch von Dir erledigt werden sollen.
Und wenn ihr merkt, dass es gut läuft, kann der Antrag beim Betreuungsgericht gestellt werden, einzelne Aufgabenbereiche aus der Betreuung herausnehmen oder die Betreuung sogar ganz aufzuheben.