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Allgemeine Fragen

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Theodor Sostaric
Theodor Sostaric

Augen-OP bei Demenz

Meine Lebensgefährtin soll wegen einer Augen-OP ins Krankenhaus. Aufgrund ihrer Demenzerkrankung versteht sie nicht, was gemacht werden soll. Was muss ich jetzt tun?

29 Ansichten
Uta
Apr 20

Zusatz zu Kommentar von firesale 84:


Hat Deine Lebensgefährtin vor ihrer Erkrankung eine Vorsorgevollmacht für Dich erstellt, in der die Gesundheitssorge mit geregelt ist. Dann benötigst Deine Lebensgefährtin keine Betreuung, Du kannst mit der Vollmacht entscheiden. Aber auch bei bestehender Vollmacht musst Du dich evtl. an das Betreuungsgerichts wenden.


Wie firesale schreibt, musst Du dir die gewählte Maßnahme Zustimmung oder Ablehnung der OP genehmigen lassen, wenn es um einen schwerwiegenden Eingriff geht oder die Folgen der OP oder der Nichtzustimmung zur OP groß sein können (z.B. drohende Erblindung, oder Verlust des Auges).


Liegt keine Vorsorgevollmacht und keine gerichtliche Betreuung vor, muss eine gerichtliche Betreuung angeregt werden, dass kannst Du mit Hilfe der Betreuungsbehörde oder einem Betreuungsverein machen. Die Formulare findest Du auf den Seiten der Gerichte. Soll die OP sehr bald gemacht werden, kann ein Schnellverfahren (eine sog. einstweilige Anordnung der Betreuung) beantragt werden.



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