Darf ich den Handyvertrag kündigen, obwohl dieser Aufgabenbereich nicht ausdrücklich genannt ist?
Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich betreue seit einigen Monaten einen Herrn, der mehrere laufende Verträge hat. Unter anderem gibt es einen Handyvertrag, der meiner Meinung nach nicht mehr benötigt wird und nur unnötig Geld kostet.
In meinem Betreuerausweis sind unter anderem die Vermögenssorge und die Vertretung gegenüber Behörden aufgeführt. Einen eigenen Aufgabenbereich für Telekommunikation oder Verträge gibt es dort aber nicht.
Fällt die Kündigung eines solchen Vertrags unter die Vermögenssorge oder benötige ich dafür einen erweiterten Aufgabenbereich?
Ich möchte natürlich nichts tun, wozu ich rechtlich gar nicht befugt bin. Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen?
Viele Grüße


Hallo Martin,
bevor Du Dir zu viele Gedanken machst, musst Du wissen, ob die betreute Person damit einverstanden ist, dass der Vertrag gekündigt wird. Ist sie nicht damit einverstanden und nicht aufgrund einer Erkrankung Geschäftsunfähig, kannst Du nicht einfach gegen den Willen den Vertrag kündigen.
Ist sie mit der Kündigung einverstanden, reicht es vielleicht aus, wenn Du die betreute Person dabei unterstützt, die Kündigung selbst zu schreiben oder zumindest zu unterschreiben. Oft kann eine Kündigung auch schon PC gestützt erklärt werden. In dem Fall musst Du gar nicht als offizieller Vertreter in Erscheinung treten.
Nur wenn die Person Geschäftsunfähig ist und deshalb aus rechtlichen Gründen nicht selbst handeln kann oder sie aus anderen Gründen z.B. nicht unterschreiben kann, müsstest Du die Kündigung als Vertreter der Person erklären. Wenn Du für den Aufgabenbereich Vermögenssorge bestellt bist, ist der Bereich betroffen, da sich mit der Kündigung die finanziellen Verhältnisse in der Regel verbessern werden. Die meisten Vertragspartner akzeptieren eine Kündigungserklärung durch einen Betreuer mit dem Aufgabenbereich.
Zudem sind in dem Aufgabenbereich der Vertretung nicht nur Ämter, Behörden sondern noch weitere Organisationen wie Versicherungen u. ä. genannt. Erfolgte die Bestellung mit beiden Aufgabenbereichen, so ist die Akzeptanz von Vertragspartnern generell noch höher. Bei vielen Telefonanbietern handelt es sich um Massengeschäfte und deshalb werden die Kündigungen ohne weitere Nachfrage akzeptiert.
Wenn Du Dir aber unsicher bist, kannst Du z.B. vorab telefonisch in der für Dich zuständigen Betreuungsabteilung beim Amtsgericht nachfragen und ggf. um Klarstellung oder Erweiterung der Aufgabenbereiche bitten.