Kann ich einzelne Entscheidungen auch der betreuten Person selbst überlassen?
Moin,
ich bin noch nicht lange als ehrenamtlicher Betreuer tätig und stehe gerade vor einer Situation, bei der ich unsicher bin.
Die Person, die ich betreue, kommt im Alltag eigentlich gut zurecht und möchte viele Dinge selbst regeln. Gleichzeitig bin ich für den Aufgabenbereich Gesundheitssorge und Vermögenssorge bestellt.
Muss ich in diesen Bereichen jetzt jede Entscheidung selbst treffen oder kann ich die betreute Person Dinge weiterhin eigenständig entscheiden lassen, solange sie die Folgen versteht?
Mir geht es vor allem darum, die Selbstständigkeit nicht unnötig einzuschränken. Wie handhabt ihr das in der Praxis?
Danke und LG!!
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Hallo,
wenn die betreute Person im Alltag noch gut zurecht kommt und die Dinge selber regeln möchte, liegst du völlig richtig, die Selbständigkeit der Person zu fördern und nicht unnötig einzuschränken.
In den Aufgabenbereichen Gesundheitssorge und Vermögenssorge wird die Betreuung dann eher darin bestehen, die Angelegenheiten mit der betreuten Person zu besprechen und sie dabei zu unterstützen, selbst zu entscheiden und tätig zu werden.
Ergibt deine Kontrolle z.B. im Bereich der Vermögenssorge, dass alle getroffenen Absprachen zu Barabhebungen, Verwendung der Gelder usw. verlässlich eingehalten werden, musst du nichts machen.
Nur dort wo die betroffene Person nicht alleine handeln kann, wirst du als Vertreter eingreifen müssen.
Selbst wenn die betreute Person in der Lage ist, die notwendigen Handlungen selbst durchzuführen, wirst du vielleicht feststellen, dass Personen bzw. Institutionen den bequemen Weg gehen wollen und sich lieber direkt an dich als rechtlichen Betreuer wenden, als das ggf. schwierigere und zeitlich aufwändigere Gespräch mit der betreuten Person zu führen.
Das ist im Bereich der Gesundheitssorge immer wieder zu erleben, dass behandelnde Ärzte bei bestehender Betreuung darauf hingewiesen werden müssen, die geplanten Maßnahmen mit der betreuten Person selbst zu besprechen und notwendige Zustimmungserklärungen von ihr selbst einzuholen. Insbesondere wenn die ärztliche Aufklärung wegen Problemen bei der Verständigung mühsamer und zeitlich aufwändiger ist, wenden sie sich gerne direkt an den rechtlichen Betreuer. Dann gehört es dazu, sich ggf. sogar unbeliebt zu machen und darauf hinzuweisen, dass du nicht bei jedem Arztbesuch automatisch dabei sein und du dich auch nicht sofort ins Krankenhaus begeben musst, wenn eine ärztliche Maßnahme durchgeführt werden soll.