Hallo, ich bin Betreuer meiner Tochter. Sie hat jetzt eine Aufforderung der Pflegekasse erhalten, sie soll Kontoauszüge einreichen. Ich hatte einen Antrag bei der Kasse auf Erstattung von Geldern aus dem Entlastungsbetrag gestellt. Muss ich jetzt die Kontoauszüge einreichen?
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Du musst in der Regel keine Kontoauszüge einreichen. Die Kasse benötigt in erster Linie die Rechnungen mit Leistungsbeschreibung, Zeitraum, Anbieter und Betrag und ggf. den Nachweis, dass der konkrete Rechnungsbetrag tatsächlich von Deiner Tochter bezahlt wurde. Wenn Du diese konkreten Belege schon eingereicht hast und die Kasse will trotzdem einen Kontoauszug, dann übersende nur den Teil des Auszuges, aus dem die Überweisung oder Abbuchung der konkreten Abrechnung hervorgeht oder einen Ausdruck zu den Details der Buchung auf dem Konto. Bei Einreichungen von Kontoauszügen kannst du die restlichen Buchungen schwärzen.
Wenn die Kasse trotzdem einen ungeschwärzten Auszug verlangen sollte, solltest Du um Konkretisierung bitten, warum das notwendig sein sollte, um Mitteilung der Rechtsvorschriften dazu und rein vorsorglich auf die Einhaltung der Datensparsamkeit und Erforderlichkeit verweisen. Du könntest dann sogar die Datenschutzstelle der Kasse einschalten.