Abgabe von Steuererklärungen für betreute Person?
- 26. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Dez. 2025
Betreuerinnen und Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge sind grundsätzlich auch für die Vertretung in steuerrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Dazu gehört zusammen mit der betreuten Person auch die Prüfung, ob die betreute Person zur Abgabe von Steuerklärungen verpflichtet ist, oder ob bei Verneinung einer Verpflichtung, die Abgabe einer Steuererklärung wirtschaftliche Vorteile im Wege einer Steuererstattung bringt.
In diesem Fall wird die rechtliche Betreuerin bzw. der rechtliche Betreuer die betreute Person bei Bedarf bei der Erstellung der Erklärungen unterstützen. Ist die betreute Person dazu selbst nicht in der Lage, muss die Betreuerin bzw. der Betreuer im Namen der betreuten Personen Steuererklärungen erstellen und abgeben, Nichtveranlagungsbescheinigungen beantragen und Zinsfreistellungserklärungen bei Banken und Sparkassen erteilen.
Steuererklärungen sind auch für die Zeiträume vor der Betreuerbestellung abzugeben, soweit sie bei Übernahme der Betreuung noch nicht verjährt sind.
In unklaren Situationen empfiehlt es sich mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen.
Die Betreuerin bzw. der Betreuer hat die Möglichkeit für diese Aufgabe die Unterstützung von Lohnsteuerhilfevereinen oder einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Die Steuerberaterkosten muss die betreute Person tragen. Ist sie dazu nicht in der Lage, besteht die Möglichkeit hierfür Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen (§3 Beratungshilfegesetz). Weitere Informationen sind hier zu finden: Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe | Ministerium der Justiz.
Auch Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt dafür notwendigen Daten automatisch an die Finanzverwaltung. Bei einer digitalen Übertragung der Steuererklärung ist jedoch ein anderes Vorgehen sinnvoll. Die Information für den Erhalt der dafür notwendige Bescheinigung, weiterführende Informationen der Deutschen Rentenversicherung und die Möglichkeit zum Erhalt einer ausführlichen Broschüre sind hier: zu erhalten.



