Betreute Person hat eine Inkassoforderung erhalten, was tun?
- 25. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Dez. 2025
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer mit dem Aufgabenbereich Vermögenssorge sind in der Praxis häufig mit bestehenden Inkassoforderungen konfrontiert.
Diese Forderungen sind nicht immer eindeutig zuordenbar oder inhaltlich korrekt und sollten daher sorgfältig geprüft werden.
Inkassounternehmen bauen häufig erheblichen Druck auf, um eine schnelle Zahlung zu erreichen. Dabei wird nicht selten mit einer gerichtlichen Durchsetzung der Forderung, mit Lohn- oder Gehaltspfändungen oder sogar mit Hausbesuchen zur Pfändung von Wertgegenständen gedroht. Solche Ankündigungen sind jedoch nicht immer rechtlich zulässig oder unmittelbar umsetzbar.
Zur ersten Einschätzung und Prüfung von Inkassoforderungen bieten die Verbraucherzentralen mit dem sogenannten „Inkasso-Check“ eine hilfreiche Unterstützung an. Liegt eine Inkassoforderung vor, können sich rechtliche Betreuerinnen und Betreuer oder die betreute Person selbst online durch eine Reihe von Fragen führen lassen.
Am Ende des Prüfprozesses erhalten die Nutzenden eine individuelle rechtliche Erstinformation zu dem jeweiligen Fall sowie – falls erforderlich – einen automatisch erstellten Musterbrief an das Inkassounternehmen. Weitere Informationen finden sich unter: Inkasso-Check | Verbraucherzentrale.de.



