Insolvenzverfahren, was ist das?
- 18. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Dez. 2025
Ist eine betreute Person überschuldet und nicht mehr in der Lage, ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, haben rechtliche Betreuerinnen und Betreuer mit dem Aufgabenbereich Vermögenssorge zu prüfen, ob die Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Betracht kommt.
Durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren besteht die Möglichkeit, nach erfolgreichem Durchlaufen des Verfahrens eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Diese kann in der Regel nach drei Jahren erteilt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Restschuldbefreiung muss ausdrücklich beantragt werden. In der Regel ist gleichzeitig ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten zu stellen, da betreute Personen häufig nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen.
Voraussetzung für die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist unter anderem ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern. Dieser muss vor Antragstellung durchgeführt und dokumentiert werden. Ziel ist es, eine einvernehmliche Regelung zu erreichen und ein gerichtliches Verfahren möglichst zu vermeiden.
Hinweis:
Schuldnerberatungsstellen beraten und unterstützen sowohl die betreute Person als auch die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer während des gesamten mehrstufigen Verfahrens. Sie begleiten insbesondere den außergerichtlichen Einigungsversuch, die Antragstellung sowie den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens.
Werden die einzelnen Verfahrensphasen erfolgreich durchlaufen und die gesetzlichen Mitwirkungspflichten erfüllt, wird am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erteilt.
Weitere Informationen zum Ablauf und zu den Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens finden sich beim Ministerium für Gesundheit und Soziales unter Verbraucherinsolvenz | Ministerium für Gesundheit und Soziales



