Neue Broschüre: Betreuungsrecht im Bankverkehr
- 14. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Im Betreuungsalltag kommt es im Kontakt mit Banken immer wieder zu Unsicherheiten – etwa bei der Kontoeröffnung, der Legitimation oder im Umgang mit Vorsorgevollmachten.
Die ÜAG NRW (überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen) hat hierzu eine neue Broschüre veröffentlicht:
„Betreuungsrecht im Bankverkehr – Ein Leitfaden der ÜAG NRW“
Sie gibt einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen
betreuten Menschen
rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern
Vorsorgebevollmächtigten
sowie Banken und Sparkassen
Ziel ist es, Missverständnisse zu vermeiden und die Zusammenarbeit rechtssicher zu gestalten.



