Unterstützung bei lebensbedrohlicher, unheilbarer Erkrankung und in der letzten Lebensphase
- 6. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Befindet sich die betreute Person aufgrund einer lebensbedrohlichen, unheilbaren Erkrankung oder altersbedingt in der letzten Lebensphase, stellt dies Betreuerinnen und Betreuer vor besonders anspruchsvolle fachliche und emotionale Aufgaben. Dies gilt in besonderem Maße, wenn es sich bei der betreuten Person um einen nahen Angehörigen handelt.
Bedeutung von Vorsorge und Wille der betreuten Person
Besteht eine Patientenverfügung oder eine gesundheitliche Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase, erleichtert dies die Entscheidungsfindung erheblich. Fehlt eine solche Erklärung, sind Betreuerinnen und Betreuer verpflichtet,
den aktuellen Willen der betreuten Person festzustellen oder
– wenn eine Äußerung nicht mehr möglich ist – den mutmaßlichen Willen anhand früherer Aussagen, Wertvorstellungen und Gespräche mit Angehörigen oder Vertrauenspersonen zu ermitteln.
Dabei steht stets der Wille der betreuten Person im Mittelpunkt – nicht die eigenen Vorstellungen der Betreuerin oder des Betreuers.
Medizinische, pflegerische und palliative Entscheidungen
In dieser Lebensphase ist häufig zu klären:
Welche medizinischen Maßnahmen noch durchgeführt oder beendet werden sollen,
wie Schmerzen und belastende Symptome gelindert werden können,
wie das Wohlbefinden und die Lebensqualität bestmöglich erhalten werden,
welche pflegerische Versorgung erforderlich ist (auch palliativ) und
ob die betreute Person in ihrer häuslichen Umgebung bleiben kann oder eine Aufnahme
in eine Palliativstation,
ein Hospiz oder
eine andere geeignete Einrichtungnotwendig wird.
Palliativversorgung und Hospizarbeit
Eine palliative Versorgung kann bereits frühzeitig im Krankheitsverlauf beginnen und dient nicht der Heilung, sondern der Linderung von Leiden und der Begleitung der betreuten Person.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
In allen Landkreisen und Städten stehen SAPV-Teams zur Verfügung. Diese bestehen aus Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachkräften und weiteren Fachpersonen.
Die Aufnahme in die SAPV erfolgt auf Veranlassung der Hausärztin oder des Hausarztes.
Betreuerinnen und Betreuer können die Beantragung aktiv unterstützen oder anregen.
Ambulante Hospizdienste
Zusätzlich können ambulante Hospizdienste in Anspruch genommen werden. Diese
begleiten schwerstkranke und sterbende Menschen,
unterstützen Angehörige und Betreuende und
sind kostenfrei.
Informationen zu Palliativversorgung, Hospizarbeit und Schmerztherapie stellt der Hospiz- und PalliativVerband Brandenburg e. V. zur Verfügung.
Ratgeber für Angehörige und Betreuende
Der Ratgeber der Zentralen Anlaufstelle Hospiz richtet sich an An- und Zugehörige von schwerstkranken und sterbenden Menschen. Er erläutert:
welche Veränderungen in den letzten Wochen, Tagen und Stunden auftreten können,
worauf bei der häuslichen Begleitung und Pflege zu achten ist.
Der Ratgeber ist kostenfrei und in sieben Sprachen erhältlich.
Was ist eine gesundheitliche Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase?
Die gesundheitliche Vorsorgeplanung ist ein gesetzlich vorgesehenes Beratungsangebot für:
gesetzlich krankenversicherte Menschen
in Pflegeeinrichtungen oder
Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Inhalt und Ablauf
Im Rahmen einer individuellen Beratung werden u. a. besprochen:
Wünsche zur medizinischen und pflegerischen Versorgung am Lebensende,
Vorstellungen zur Sterbebegleitung,
Behandlungsgrenzen und Notfallsituationen.
Die Beratung erfolgt durch speziell geschulte Fachpersonen.Auf Wunsch werden einbezogen:
behandelnde Ärztinnen und Ärzte,
Betreuerinnen und Betreuer,
Angehörige oder Vertrauenspersonen.
Rechtliche Bedeutung
Über die Beratung wird ein schriftliches Protokoll erstellt, das
die Wünsche der betreuten Person verbindlich dokumentiert und
von allen Beteiligten unterzeichnet wird.
Dies ist besonders wichtig, wenn die betreute Person geschäftsunfähig ist und keine wirksame Patientenverfügung mehr errichten kann (z. B. bei fortgeschrittener Demenz oder geistiger Behinderung).
Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Weitere Informationen erhalten Betreuerinnen und Betreuer bei den Krankenkassen oder den jeweiligen Einrichtungen vor Ort.
Eine Broschüre in Leichter Sprache zum Thema Unterstützung in der letzten Lebensphase ist gesondert erhältlich.



