Was ist ein Berufsorientierungsverfahren für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler?
- 4. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Der Übergang von der Schule in das Berufsleben ist für viele junge Menschen eine große Herausforderung. Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler sowie Gleichgestellte benötigen dabei häufig zusätzliche und gezielte Unterstützung, um ihre Fähigkeiten zu erkennen und passende berufliche Perspektiven zu entwickeln.
Aus diesem Grund wird im Land Brandenburg ein besonderes Berufsorientierungsverfahren durchgeführt, das auf einer Kooperationsvereinbarung verschiedener beteiligter Stellen basiert.
Ziel des Berufsorientierungsverfahrens
Ziel des Verfahrens ist es, den Übergang von der Schule in eine Ausbildung oder eine Beschäftigung nachhaltig zu unterstützen und Abbrüche zu vermeiden.Dabei sollen die individuellen Fähigkeiten, Interessen und Unterstützungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden.
Wer kann teilnehmen?
Das Berufsorientierungsverfahren richtet sich insbesondere an:
schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler sowie
gleichgestellte junge Menschen
mit sonderpädagogischem Förderbedarf, insbesondere in den Förderschwerpunkten:
Hören
Sehen
körperlich-motorische Entwicklung
geistige Entwicklung
Welche Unterstützung umfasst das Verfahren?
Im Rahmen des Berufsorientierungsverfahrens erhalten die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler u. a.:
eine vertiefte Potenzialanalyse, um Stärken, Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten zu erkennen,
betriebliche Praktika, die
individuell ausgewählt werden und
intensiv begleitet und ausgewertet werden,
Unterstützung bei der Berufszielfindung,
Berufswegekonferenzen, an denen Schule, Eltern, Integrationsfachdienste, Reha-Träger und weitere Beteiligte teilnehmen.
Diese enge Abstimmung trägt dazu bei, realistische und tragfähige Anschlussperspektiven zu entwickeln.
Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung
Ein zentrales Element des Verfahrens ist die gezielte Vorbereitung des Übergangs von der Schule in
eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung oder
eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Dabei werden individuelle Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten frühzeitig einbezogen.
Rechtlicher und organisatorischer Rahmen
Das Berufsorientierungsverfahren wird auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung umgesetzt.Für das Schuljahr 2024/2025 wurde die Zusammenarbeit im Rahmen eines dreijährigen Berufsorientierungsverfahrenserneut verlängert.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen, Hintergründe sowie die aktuelle Kooperationsvereinbarung sind auf der Webseite des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) zu finden:
👉 Kooperationsvereinbarung zur Verlängerung der gemeinsamen Umsetzung eines dreijährigen Berufsorientierungsverfahrens für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2024/2025



