Änderungen im Steuerrecht zum 01.07.2026 für Rentenbesteuerung
- 26. Dez. 2025
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Zum 1. Juli 2026 treten gesetzliche Änderungen im Steuerrecht in Kraft, die Auswirkungen für die betreuten Personen haben können.
Rentenbesteuerung: Was sich für Neu-Rentner ändert
Wer 2026 neu in Rente geht, muss die Rente zu 84 Prozent versteuern. Die übrigen 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente sind steuerfrei. Mit jedem neuen Rentnerjahrgang sinkt der steuerfreie Anteil künftig um 0,5 Prozentpunkte.
Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen. Für die „Bestandsrentner“ bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.
Ausführliche Informationen sind unter: Meldungen | Steueranteil für Neu-Rentner liegt 2026 bei 84 Prozent | Deutsche Rentenversicherung zu finden.
Praxis-Tipp:
Wenn die betreute Person 2026 neu in Rente geht, sollten rechtliche Betreuer und Betreuerinnen prüfen, ob sie für die Aufgabenbereiche: „Vermögenssorge“ bzw. „Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden usw.“ bestellt sind. Sind sie entsprechend bestellt, ist für die betreute Person eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Sollte keine Bestellung für die Aufgabenbereiche vorliegen, die betreute Person aber zur Abgabe der Steuererklärung nicht selbst in der Lage sein, sollte mit dem Betreuungsgericht abgestimmt werden, ob die Erweiterung der Betreuung beantragt werden muss.



