Abgrenzung zur sozialen Betreuung zu anderen Hilfesysteme
- 26. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Dez. 2025
Die rechtliche Betreuung umfasst die Organisation und Durchführung der erforderlichen rechtlichen Maßnahmen zur Besorgung der Angelegenheiten der betreuten Person. Sie liegt immer dann vor, wenn Beratung und Unterstützung auf das Ob und Wie rechtlich relevanter Entscheidungen gerichtet sind oder wenn eine Rechtshandlung ersetzt wird.
Die soziale Betreuung hingegen umfasst die tatsächliche Hilfe und Unterstützung im Alltag, um Einschränkungen im täglichen Leben zu bewältigen. Ist die Hilfe auf die praktische Alltagsbewältigung ausgerichtet, kommen insbesondere Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht (z. B. ambulant betreutes Wohnen).
Gegenüberstellung von rechtlicher zu sozialer Betreuung
Gesundheitssorge
Rechtliche Betreuung
Organisation eines Arzttermines oder OP-Termins
Organisation oder Bereitstellung von Geld für Zuzahlungen
Soziale Betreuung
Begleitung zu Arzt- oder Krankenhausterminen einschließlich Beförderung
Besorgen von Kleidung und Pflegemitteln und Übergabe an das Krankenhaus
Abholen von Geld und Besorgen von Medikamenten
Vermögenssorge
Rechtliche Betreuung
Stellen von Anträgen und Abschluss von Verträgen
Kontrolle der Kontobewegungen (Ein- und Ausgänge)
Abheben von Bargeld und Übergabe an Mitarbeitende des ambulant betreuten Wohnens
Kontrolle von Bargeldlisten
Beobachtung des Vertrags- und Konsumverhaltens der betreuten Person und ggf. rechtliche Intervention
Organisation von Entschuldungsmaßnahmen und Vorbereitung eines Insolvenzantrags
Soziale Betreuung
Gemeinsames Ausfüllen von Anträgen und Verträgen mit der betreuten Person
Planung und Begleitung von Einkäufen
Unterstützung beim Erlernen des Umgangs mit Bargeld, Karte und Geldeinteilung
Gespräche über Konsumverhalten
Absprache mit der rechtlichen Betreuerin oder dem rechtlichen Betreuer bei problematischem Konsumverhalten
Hilfe beim Zusammenstellen notwendiger Unterlagen durch die betreute Person
Behördenangelegenheiten
Rechtliche Betreuung
Schriftliche Korrespondenz mit Behörden (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung, Sozialamt)
Wahrnehmung rechtsrelevanter Handlungen in Vertretung der betreuten Person, z. B.
Antragstellung
Erfüllung von Mitwirkungspflichten
Einlegung von Widersprüchen
Klageeinreichung
Mitteilung von Änderungen der Lebenssituation der betreuten Person an Behörden
Soziale Betreuung
Begleitung und Unterstützung bei Behördenterminen, sofern die rechtliche Betreuerin oder der rechtliche Betreuer nicht selbst anwesend sein muss
Unterstützung bei Problemen sowie bei notwendigen Änderungen oder Neuanträgen
Merksatz
Rechtliche Betreuung entscheidet und vertritt – soziale Betreuung unterstützt im Alltag.



