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Abgrenzung zur sozialen Betreuung zu anderen Hilfesysteme

  • 26. Dez. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Dez. 2025


Die rechtliche Betreuung umfasst die Organisation und Durchführung der erforderlichen rechtlichen Maßnahmen zur Besorgung der Angelegenheiten der betreuten Person. Sie liegt immer dann vor, wenn Beratung und Unterstützung auf das Ob und Wie rechtlich relevanter Entscheidungen gerichtet sind oder wenn eine Rechtshandlung ersetzt wird.


Die soziale Betreuung hingegen umfasst die tatsächliche Hilfe und Unterstützung im Alltag, um Einschränkungen im täglichen Leben zu bewältigen. Ist die Hilfe auf die praktische Alltagsbewältigung ausgerichtet, kommen insbesondere Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht (z. B. ambulant betreutes Wohnen).



Gegenüberstellung von rechtlicher zu sozialer Betreuung


Gesundheitssorge


Rechtliche Betreuung


  • Organisation eines Arzttermines oder OP-Termins


  • Organisation oder Bereitstellung von Geld für Zuzahlungen

 Soziale Betreuung


  • Begleitung zu Arzt- oder Krankenhaus­terminen einschließlich Beförderung


  • Besorgen von Kleidung und Pflegemitteln und Übergabe an das Krankenhaus


  • Abholen von Geld und Besorgen von Medikamenten




Vermögenssorge


Rechtliche Betreuung


  • Stellen von Anträgen und Abschluss von Verträgen


  • Kontrolle der Kontobewegungen (Ein- und Ausgänge)


  • Abheben von Bargeld und Übergabe an Mitarbeitende des ambulant betreuten Wohnens


  • Kontrolle von Bargeldlisten


  • Beobachtung des Vertrags- und Konsumverhaltens der betreuten Person und ggf. rechtliche Intervention


  • Organisation von Entschuldungsmaßnahmen und Vorbereitung eines Insolvenzantrags

 Soziale Betreuung


  • Gemeinsames Ausfüllen von Anträgen und Verträgen mit der betreuten Person


  • Planung und Begleitung von Einkäufen


  • Unterstützung beim Erlernen des Umgangs mit Bargeld, Karte und Geldeinteilung


  • Gespräche über Konsumverhalten


  • Absprache mit der rechtlichen Betreuerin oder dem rechtlichen Betreuer bei problematischem Konsumverhalten


  • Hilfe beim Zusammenstellen notwendiger Unterlagen durch die betreute Person



Behördenangelegenheiten


Rechtliche Betreuung


  • Schriftliche Korrespondenz mit Behörden (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung, Sozialamt)


  • Wahrnehmung rechtsrelevanter Handlungen in Vertretung der betreuten Person, z. B.

    • Antragstellung

    • Erfüllung von Mitwirkungspflichten

    • Einlegung von Widersprüchen

    • Klageeinreichung


  • Mitteilung von Änderungen der Lebenssituation der betreuten Person an Behörden

 Soziale Betreuung


  • Begleitung und Unterstützung bei Behördenterminen, sofern die rechtliche Betreuerin oder der rechtliche Betreuer nicht selbst anwesend sein muss


  • Unterstützung bei Problemen sowie bei notwendigen Änderungen oder Neuanträgen




Merksatz


Rechtliche Betreuung entscheidet und vertritt – soziale Betreuung unterstützt im Alltag.


 
 
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