Die ersten Schritte nach der Betreuungsübernahme
- 23. Dez. 2025
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Dez. 2025
Zu Beginn der Betreuung sind insbesondere folgende Schritte sinnvoll und erforderlich:
Anlegen einer Betreuungsakte für das Betreuungsverhältnis
Persönlicher Besuch der betreuten Person mit Sichtung vorhandener Unterlagen
Kontaktaufnahme mit relevanten Stellen entsprechend den übertragenen Aufgabenbereichen, insbesondere:
Ärztinnen und Ärzte
Kranken- und Pflegekassen
Rentenversicherung
Sozialamt
Jobcenter
Pflegedienste
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Vermieterinnen und Vermieter
öffentliche Versorgungsunternehmen
Banken und Kreditinstitute
Dabei ist jeweils auf die bestehende Betreuung hinzuweisen und ggf. sind erforderliche Unterlagen anzufordern.
Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Betreuungsverein oder der Betreuungsbehörde, um sich über geeignete Hilfsangebote und Fortbildungen zu informieren;sind Betreuerinnen und Betreuer Familienangehörige der betreuten Person, kann ggf. eine Vereinbarung mit einem Betreuungsverein abgeschlossen werden.
Ausführliches Gespräch mit der betreuten Person sowie – insbesondere bei familienfremden Betreuungen – mit Angehörigen und sonstigen Bezugspersonen, um sich ein möglichst umfassendes Bild von der Lebenssituation, den Wünschen und den Fähigkeiten der betreuten Person zu verschaffen.
Auf Grundlage dieser Gespräche und der vorliegenden Unterlagen:
Anfertigung und Übersendung des Anfangsberichts an das Betreuungsgericht
Erstellung eines Vermögensverzeichnisses bei übertragenem Aufgabenbereich Vermögenssorge (§ 1835 BGB) und Übersendung an das Betreuungsgericht(jeweils unter Nutzung der gerichtlichen Formulare)
Tipps zur Aktenführung
Während einer oft mehrjährigen Betreuung fallen regelmäßig zahlreiche Unterlagen und umfangreicher Schriftverkehr an, insbesondere mit Behörden.
Eine systematische, übersichtliche und vollständige Aktenführung erleichtert die tägliche Arbeit, dient dem Nachweis ordnungsgemäßer Tätigkeit und ist Grundlage für Berichte und Rechnungslegungen gegenüber dem Betreuungsgericht.
Zudem ist eine geordnete Akte besonders wichtig, falls Betreuerinnen und Betreuer zeitweise verhindert sind (z. B. Krankheit, Urlaub). In diesen Fällen muss eine Vertretung – etwa durch einen Betreuungsverein – schnell und ohne Informationsverlust handlungsfähig sein.
Grundsätzliche Empfehlungen
Verwendung eines oder mehrerer handelsüblicher Büroordner, z. B.:
Hauptakte
Vermögensakte
Vorblatt mit den wichtigsten persönlichen Daten der betreuten Person sowie allen relevanten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern inklusive Kontaktdaten
Klare Untergliederung der Ordner nach Sachgebieten, z. B. durch Register oder Einlegeblätter
Beispiel für eine Aktenstruktur
Hauptakte
Personensorge(z. B. Geburtsurkunde, Kopien von Ausweis, Krankenversicherungskarte, Schwerbehindertenausweis, Patientenverfügung, Testament, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil)
Vermögenssorge(z. B. Korrespondenz mit Banken, Vertragsänderungen)
Gesundheitssorge(z. B. Arztberichte, Diagnosen, Gutachten, Schriftverkehr mit Kranken- und Pflegekassen, LASV)
Wohnen / Aufenthalt(z. B. Miet- oder Heimverträge, Grundbuchauszug, Wertgutachten, Versorgungsträger)
Versicherungen
Telefon / Internet / sonstige Verträge
Arbeitsverhältnis
Renten- und Sozialleistungsbezug
Schuldenregulierung
Betreuungsgericht(z. B. Betreuungsbeschluss, Betreuerausweis, Anfangsbericht, weitere Berichte, Anträge, gerichtliche Korrespondenz)
Vermögensakte
Kopie des Vermögensverzeichnisses
Barkasse(Bargeldlisten, Verwahrgeldlisten von Pflegeheimen)
Konten(laufendes Girokonto, ggf. Taschengeldkonto)
Vermögen(z. B. Spar- und Anlagekonten, ggf. mit Sperrvermerk, Mietkaution, Bestattungsvorsorge)
Gerade bei übertragenem Aufgabenbereich Vermögenssorge ist eine lückenlose und chronologische Ablage besonders wichtig. Kontoauszüge, Belege und Quittungen sollten vollständig aufbewahrt werden. Auch befreite Betreuerinnen und Betreuer können am Ende der Betreuung zur Rechnungslegung verpflichtet sein.
Weitere Hinweise zur Dokumentation
Alle im Rahmen der Betreuung versandten oder übergebenen Schriftstücke sollten in Kopie zur Akte genommen werden, ggf. mit Vermerk über Datum und Empfängerin oder Empfänger.
Akten- und Telefonvermerke zu wichtigen Gesprächen sind anzufertigen (Datum, Beteiligte, Ergebnis).
Vorrat an Kopien des Betreuerausweises zur Vorlage bei Dritten bereithalten.
Trennung zwischen:
Unterlagen der betreuten Person, die im Bedarfsfall herauszugeben sind (z. B. an die betreute Person, neue Betreuerinnen und Betreuer, Erbinnen und Erben),
und Unterlagen zur Betreuertätigkeit, die auch nach Betreuungsende aufbewahrt werden dürfen (z. B. Schriftverkehr mit dem Gericht).
Wichtige Originaldokumente der betreuten Person (z. B. Sozialleistungsbescheide, Mietvertrag, Patientenverfügung) sollten grundsätzlich bei der betreuten Person verbleiben. Eine Verwahrung durch Betreuerinnen und Betreuer ist nur dann angezeigt, wenn die betreute Person hierzu nicht in der Lage ist oder ein Verlust zu befürchten wäre.
Datenschutz
Bei der Aktenführung ist § 20 BtOG sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. Dies gilt ausdrücklich auch für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, einschließlich Angehöriger, die eine rechtliche Betreuung übernommen haben.



