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Was bedeutet Entlassungsmanagement des Krankenhauses?

  • 4. Dez. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn die betreute Person nach einem Krankenhausaufenthalt entlassen werden soll, stellen sich häufig viele Fragen:

Kann die Rückkehr in die eigene Wohnung erfolgen oder ist ein Umzug in ein Pflegeheim erforderlich? Müssen Hilfsmittel organisiert, Pflegeleistungen beantragt oder „nur“ der Transport nach Hause geklärt werden?


Zur Unterstützung können rechtliche Betreuerinnen und Betreuer die Hilfe des Krankenhauses oder einer Rehabilitationseinrichtung in Anspruch nehmen.


Diese Einrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen des sogenannten Entlassungsmanagements die weitere Versorgung der Patientinnen und Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt zu organisieren. Dazu gehört insbesondere, eine notwendige Versorgung zu Hause sicherzustellen, aber auch eine Kurzzeitpflege oder einen Pflegeheimplatz zu vermitteln.


Besonders wichtig ist, dass das Krankenhaus eine Eileinstufung in einen Pflegegrad veranlassen kann. Diese ist häufig Voraussetzung für die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung.


Im Rahmen der Gesundheitssorge – ggf. auch in Verbindung mit der Aufenthaltsbestimmung – können rechtliche Betreuerinnen und Betreuer gemeinsam mit der betreuten Person, den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie dem Entlassungsmanagement eine passende Weiterversorgung planen und organisieren. Grundlage aller Entscheidungen müssen dabei stets die Wünsche der betreuten Person sein.


Ausführliche Informationen bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg unter:

 
 
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