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Welche Aufgaben hat die Betreuungsbehörde?

  • 4. Dez. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Die Betreuungsbehörden sind bei den kreisfreien Städten und Landkreisen angesiedelt. Ihre Aufgaben sind im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) geregelt. Sie nehmen eine zentrale Rolle im Betreuungswesen ein und wirken sowohl unterstützend für Betroffene und Betreuende als auch beratend für die Betreuungsgerichte.


Unterstützung und Beratung von Betreuerinnen und Betreuern


Eine wichtige Aufgabe der Betreuungsbehörde ist die Vorbereitung und Begleitung von rechtlichen Betreuungen. Dazu gehört insbesondere:


  • Führung von Vorbereitungsgesprächen mit möglichen Betreuerinnen und Betreuern, um deren persönliche Eignung und Voraussetzungen zur Übernahme einer Betreuung zu prüfen

  • Unterstützung bei der Beantragung notwendiger Unterlagen, z. B. Führungszeugnis oder Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis


Darüber hinaus berät und unterstützt die Betreuungsbehörde Betreuerinnen, Betreuer und Bevollmächtigte auf Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.


Qualifizierung und Fortbildung


Die Betreuungsbehörde sorgt dafür, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich:


  • ein ausreichendes Angebot zur Einführung in die Aufgaben der rechtlichen Betreuung vorhanden ist und

  • Fortbildungsangebote für Betreuerinnen und Betreuer zur Verfügung stehen.


Damit trägt sie wesentlich zur Qualität und Fachlichkeit der Betreuungsarbeit bei.


Unterstützung des Betreuungsgerichts


Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich ist die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht. Die Betreuungsbehörde unterstützt das Gericht insbesondere durch:


  • Stellungnahmen zur Erforderlichkeit einer Betreuung,

  • Vorschläge zum Umfang der Aufgabenbereiche,

  • Einschätzungen zu Änderungen der Aufgabenbereiche oder

  • zur Beendigung einer Betreuung.


Diese Stellungnahmen sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das Gericht.


Beglaubigungen von Vorsorgedokumenten


Die Urkundsperson der Betreuungsbehörde ist befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf

  • Vorsorgevollmachten und

  • Betreuungsverfügungen


öffentlich zu beglaubigen.


Dies stellt eine niedrigschwellige und kostengünstige Möglichkeit dar, wichtige Vorsorgedokumente rechtssicher zu gestalten.


Betreuungsbehörden in Brandenburg


Die regional zuständigen Betreuungsbehörden im Land Brandenburg sind über eine interaktive Karte auffindbar. So lässt sich schnell die passende Anlaufstelle vor Ort ermitteln.

 
 
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